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Ich hätte da gern mal eine Frage...
Isabel de Lioncourte,
12.12.2005 |
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Sagt mal...
Ich habe ja jetzt ein paar Texte veröffentlicht, die nicht von mir selbst stammen...
Das habe ich auch ausdrücklich dazu gesagt.
Ich habe allerdigs nicht die geringste Ahnung, wer sie wirklich geschrieben hat, da ich sie, wie auch erwähnt, aus dem Netz habe...
Gilt da eigentlich auch das Urheberrecht? Also, könnte man mich verklagen, weil ich die online gestellt habe?
Ich wollte Euch die Sachen ja nur mal näher bringen, damit man mal wieder was zum Lachen hat, aber wenn das für mich bedeutet, dass ich Ärger deswegen kriegen könnte, dann werde ich die zwei verbleibenen Texte auch noch löschen...
Wollte sie nur noch stehen lassen, weil ich da auch auf eine Antwort auf meine letzten Kommentare warte...
Mich würde das aber wirklich mal interessieren... Texte die aus dem Netz stammen, wo keiner weiß, wer das geschrieben hat, die einfach so aus Spaß geschrieben wurden... Muß man da auch mit harten Strafen rechnen, wenn man sie "weiterleitet"?
LG Izzy |
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Alle Antworten |
|  | |  |   | Aber nur so lange sich niemand darum kümmert | Malocher 12.12.2005 - 19:45:50 | | wenn einer seinen Text entdeckt - und dies nachweisen kann - hast du dicken Ärger.
Auch wenn es anonym irgendwo gestanden hat; auch wenn es als Allgemeingut gilt. Kann einer nachweisen, dass es sein Text ist und du hast das Geschreibsel ohne seine Erlaubnis veröffentlicht, wird es teuer. | antworten |  |
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