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Hilfestellung
Charly,
11.04.2004 |
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Diesmal brauche ich eure Hilfe.
Mir tut sich folgende Frage auf:
Wenn ein Polizist unter einem Vorwand in einer Rechtsanwalts-Kanzlei (von keinem Vorgesetzen genehmigt) eine Wanze installiert, um ein Verbrechen aufzuklären, und so ein „Geständnis“ auf Band bekommt - vor Gericht leugnet der Täter, aber auf dem Band erzählt er seinem Anwalt er hätte diese Straftat verübt - darf das dann vor Gericht verwendet werden?
Falls das der Staatsanwalt nicht machen darf - wie ist es, wenn dem Richter der Inhalt und auch die Art und Weise wie die Aufnahme zustande gekommen ist bekannt werden – zum Beispiel durch die Medien – muss er das / kann er das / darf er das (nicht) berücksichtigen?
Muss der Polizist mit einem Rausschmiss rechnen?
Gruß |
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Alle Antworten |
| | | Also | Lies 11.04.2004 - 11:15:01 |
| | | Vorschlag: | Stefan Steinmetz 11.04.2004 - 11:07:48 | | Das klingt dermaßen kompliziert, da fragst du am besten Fachleute. Geh doch einfach auf die nächste Polizeiwache und frag nach.
Vielleicht nicht grade an Ostern, wenn die mies drauf sind, weil sie Feiertag arbeiten müssen. Einfach so mitten in der Woche. | antworten | |
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