Wir haben doch hier irgendwo ...

Charly, 21.07.2004
  ... über Leben und Sterben diskutiert.
Zufällig ist mir heute dieser Artikel hier über den Weg gelaufen:
„Der Gedanke des Tötens“
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,309138,00.html
Dabei geht es um das Euthanasiegesetz in den Niederlanden und wie es tatsächlich gehandhabt wird.
Man lese und staune.
Wer schnell zugreift kann sich den Artikel noch kostenlos runterladen.
   
 
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Antworten einfaltenGelesen Lies
22.07.2004 - 09:16:10
 >>Die meisten Euthanasiegegner sind nicht prinzipiell gegen die Sterbehilfe, sie wollen aber nicht, dass die Lebenserwartung der Menschen künftig von den Versicherungsmathematikern bestimmt wird.<<

Das will wohl niemand, aber eine andere Einmischung eben auch nicht.
Außerdem fällt bei dem Artikel auf, dass der Verfasser so tut, als wisse er , wie oft Euthanasie ohne Einverständnis der Betroffenen praktiziert werde.
Das weiss er natürlich nicht, es wird ihn kaum jemand da Zahlen geliefert haben.

Das Ganze scheint also wieder mal der Versuch zu sein, derartige Abläufe in Deutschland unbedingt zu verhindern.
Stimmig dagegen ist es, dass viele Ärzte zu dämlich sind, den Patienten die passenden Schmerzmittel zu verabreichen, da gibts wirklich noch solche, die von Palliativmedizin keine Ahnung haben und sich auch in diesen nicht mehr zu heilenden Fällen hinter dem Betäubungsmittelgesetz verschanzen.
Wer sich informiert, der weiss aber, dass niemand unter Schmerzen leben muss.
Schon gar nicht in aussichtsloser Lage.

Gruß Lies
antworten
Antworten einfaltenSo traurig das Thema ist ... Sheila McLane
21.07.2004 - 21:30:06
 musste ich doch lachen, als ich zu der Stelle von dem 'gutgelaunten Opa' kam.

Im Großen und Ganzen ist es mit diesem Gesetz wie mit allem (einschließlich der Religionen) in unserer menschlichen Welt: den Grundgedanken finde ich gut, nur was die Menschen daraus machen ist zum K.tzen.

Warum macht man es nicht einfach allgemein zur Pflicht, dass jeder Mensch ein Schreiben mit sich führen muss, in dem er festlegt, was bei bestimmten Umständen mit ihm zu geschehen hat und verpflichtet die Ärzte, dieses Schreiben beachten und befolgen zu müssen?

Liebe Grüße

Sheila
antworten
Antworten einfaltenDazu gehört Lies
22.07.2004 - 08:57:52
 in erster Linie aber, dass sich endlich Staat und Kirchen aus dieser autonomen Entscheidung eines Jeden heraushalten.

Solange andere Menschen glauben, ihre Sicht der Dinge spiele auch nur die geringste Rolle bei den ureigensten Belangen eines Anderen, solange wird das nichts.

Gruß Lies
antworten
Antworten einfaltenTrauriges Thema? Trainspotterin
22.07.2004 - 09:29:14
 Ich muß ganz ehrlich sagen, wenn ich die Wahl
habe, zum Beispiel einem Elternteil bei einem
langsamen und qualvollen Tod zuzusehen, der durch
maschinelle Unterstützung endlos hinausgezogen
wird, finde ich das wesentlich trauriger als den
Abschied an sich. Ist es nicht furchtbar, einen
geliebten Menschen hilflos und unfähig, sich zu
äußern, dahinsiechen zu sehen, der sein ganzes
Lebens voller Tatkraft, Wärme, Mut und Stolz war?
Warum schläfern wir Tiere ein, wenn es keine
Rettung mehr gibt, und bezeichnen dies als einen
Akt der Barmherzigkeit? Sind wir vielleicht etwas
anderes? Und wir sind schließlich absolut nicht vom
Aussterben bedroht bei einer Anzahl von über 6
Milliarden Exemplaren, die sich wie die Karnickel
vermehren.
Ich zum Beispiel habe ein Patiententestament in der
Tasche und hoffe, daß mir jemand rechtzeitig den
Hahn abdreht, wenn ich es selber nicht mehr kann.
antworten
Antworten einfaltenKein Schreiben mitführen! Stefan Steinmetz
22.07.2004 - 15:23:11
 Wie denn auch, wenn man nur eine Badehose anhat? Ganz einfach: Es gibt eine Zentraldatenbank und jeder der will, kann sich dort eintragen, so oder so.
Jeder Mensch sollte das Recht haben, aus einem Leben zu scheiden, das nur noch aus Schmerz und Erniedrigung besteht.
antworten
Antworten einfaltenDieser ganze Artikel Lies
22.07.2004 - 17:17:57
 hat nur einen Zweck, er soll anhand von wilden Behauptungen um jeden Preis verhindern, dass die niederländischen Gesetze hier ebenfalls eingeführt werden.

Tendenziös also, bis zum geht nicht mehr.
Wie mir aus den Zeitschriften der DGHS bekannt ist, muß in Holland
folgendes vorliegen, damit überhaupt ein Leben beendet wird.

1. Der Patient(in) muß unheilbar krank sein.
2. Der Patient(in) muß selbst festgelegt haben, daß er in diesem Falle
wünscht, daß sein Leben beendet wird.
3. Zwei vom Hausarzt unabhängige Ärzte müssen diese Tatsachen
bestätigen.

Nur unter diesen Prämissen bleibt der Arzt straffrei.

Alles Andere mag in einem Einzelfall geschehen sein, oder auch erfunden.
Es hat mit der gängigen Praxis offenbar nichts zu tun, und dient nur
dazu, aktive Sterbehilfe in der BRD zu verhindern.
Was hier also unter ALLEN Umständen verhindert werden soll ist, niemandem zu
gestatten über sein Ende allein zu bestimmen. Dazu ist jedes Mittel
recht.

Dieser Artikel ist so ein Mittel.

Man sieht es schon daran, dass , um den geschilderten Tatbestand
umzusetzen, nicht nur ein Arzt kriminell sein muss, sondern gleich drei.
Wenn man diesem blödsinnigen Artikel glauben sollte, wäre demzufolge der gesamte niederländische Ärztestand kriminell.

Gruß Lies
antworten
Antworten einfaltenHallo Lies ... Charly
23.07.2004 - 20:54:37
 ... lass dich an das Gefängnisexperiment von Zimbardo, begonnen am 14.08.1971 in Paolo Alto, Kalifornien, erinnern.
Außerdem kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass der Spiegel einfach so und ohne die erforderlichen Nach- oder Beweise etwas publiziert.
antworten
Antworten einfaltenNein, das muss nicht sein ... Charly
23.07.2004 - 20:59:15
 ... dafür gibt es die Hospizbewegung.
Niemand muss in Deutschland qualvoll sterben. Die Hospize oder ehrenamtlichen Hospizhelfer geben gerne Auskunft.

An dieser Stelle zitiere ich mich mal selbst (Homepageauszug): „Führen Sie bei Ihren (Ausweis-) Papieren den Hinweis auf die Person (Name, Adresse, Telefonnummer) mit, der Sie eine Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht (eine Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von einer Gesundheitsvollmacht dadurch, dass sie auch eine Vollmacht für vermögens- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten ist, und, anders als bei einer Betreuungsverfügung, nicht mehr widerruflich ist, wenn die Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist) gegeben haben, die eine Ausfertigung Ihrer Patientenverfügung hat und die umgehend über Ihren Zustand informiert werden soll.“
Bei mir ist das aus der Überlegung heraus, wer als erstes informiert wird, sollte mir etwas passieren gemacht worden, dass die Person meines Vertrauens (nach eingehender Ein- und Beschwörung) meine Frau ist. (Später kommt noch einer meiner Kinder dazu.)
Außerdem führe ich einen Organspendeausweis mit mir mit.
Nach Gesprächen mit Rettungsleuten, finden mitgeführte Erklärungen, selbst Impfpass und Co selten bis gar keine Beachtung. Anders der Personalausweis oder ein Organspendeausweis.
Gruß
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