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Hilfestellung
Charly,
11.04.2004 |
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Diesmal brauche ich eure Hilfe.
Mir tut sich folgende Frage auf:
Wenn ein Polizist unter einem Vorwand in einer Rechtsanwalts-Kanzlei (von keinem Vorgesetzen genehmigt) eine Wanze installiert, um ein Verbrechen aufzuklären, und so ein „Geständnis“ auf Band bekommt - vor Gericht leugnet der Täter, aber auf dem Band erzählt er seinem Anwalt er hätte diese Straftat verübt - darf das dann vor Gericht verwendet werden?
Falls das der Staatsanwalt nicht machen darf - wie ist es, wenn dem Richter der Inhalt und auch die Art und Weise wie die Aufnahme zustande gekommen ist bekannt werden – zum Beispiel durch die Medien – muss er das / kann er das / darf er das (nicht) berücksichtigen?
Muss der Polizist mit einem Rausschmiss rechnen?
Gruß |
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Alle Antworten |
| | | Also | Lies 11.04.2004 - 11:15:01 |
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