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Serie „Auslandsaufenthalte (3): Im Ausland Probleme mit Polizei und Justiz.

Aktuelles und Alltägliches · Kurzgeschichten
Serie „Auslandsaufenthalte (3): Im Ausland Probleme mit Polizei und Justiz.
Sie werden im Ausland verhaftet oder verhört, bekommen Probleme mit Polizei und Justiz. Dann sollten wenigstens Grundregel beachtet werden, um Ihre Lage zu erleichtern. Die deutschen diplomatischen Stellen im Ausland (also Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat bzw. Honorarkonsulat) können nur sehr limitiert eingreifen. Denn obwohl das Konsulatsgelände als exterritoriales Gebiet quasi deutsches Hoheitsgebiet ist, so ist es doch nur Gast im Gastland und unterliegt sowohl den dortigen Gesetzen wie auch bilateralen und internationalen Abkommen und diplomatischen Gepflogenheiten.
Keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes:
Deutschland und damit die Konsulatsmitarbeiter dürfen sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes einmischen. Wenn Sie im Ausland Polizei- oder Justizprobleme haben, unterliegen Sie nicht deutschen, sondern ausschließlich den Gesetzes des Gastlandes. Eine Einmischung Deutschlands würde zu schweren diplomatischen Verwicklungen führen.
Anwälte, Übersetzer und andere Hilfen - Auslandsschutzbriefe, Kirchengemeinden:
Trotzdem ist Hilfe gegeben, denn die Bundesrepublik Deutschland hat – in Form der Konsulate – eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Staatsbürgern; auch im Ausland. Beispiele: Das Konsulat hält kostenlose Adressenlisten von Anwälten, Übersetzern und anderen Hilfsstellen bereit, die dann allerdings von Ihnen beauftragt und bezahlt werden müssen. Immer mehr dieser Helfer verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, mit anderen können Sie sich wenigstens in Englisch verständigen. Eventuell haben Sie vor Reiseantritt auch an einen Auslandsschutzbrief eines Automobilclubs oder einer Versicherung gedacht, die Rechtsschutzfälle und Anwaltshilfen im Ausland einschließen.
Bei Mittellosigkeit Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe:
Sollten Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, kann Ihnen das Gastland auf Ihren Antrag kostenlose Rechtshilfe (also Anwalt und Dolmetscher) stellen. In den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) wie auch in den meisten Ländern parlamentarischer Demokratie ist dieses Recht gewährleistet. Aus einigen außereuropäischen Ländern in Asien, Afrika und Südamerika liegen leider mitunter negative Erfahrungen vor.
Haftsituation, Besuche, Geschenke, Erleichterungen, Menschenrechte:
Wenn es die „personelle Besetzung“ erlaubt, kann das Konsulat einen Besuch in der Haft abstatten und sich überzeugen, ob Sie hygienisch gut untergebracht sind und gut behandelt werden, bzw. ob Ihre Haftsituation internationalem Standard und den Menschenrechtskonventionen entspricht. Mitunter akzeptiert die Polizei oder Gefängnisverwaltung (bzw. die Untersuchungsrichter) auch das Aushändigen „kleiner Geschenke“ (z.B. Zeitungen, Tabak, Toilettenartikel). Aber darauf besteht kein Rechtsanspruch! Trotzdem sollten Sie immer das Konsulat oder die Botschaft über Ihre Situation informieren, und bereits beim Verhör intensiv darauf dringen!
Freiwillige Hilfsorganisationen, Pfarrgemeinden, Seemannsmission:
In vielen Ländern der Erde gibt es freiwillige deutsche Hilfsorganisationen, die auch deutsche Gefangene betreuen, z.B. deutsche evangelische oder katholische Pfarrer und Kirchengemeinden nicht nur in den Urlaubsgebieten, Seemannsmissionen, deutsche Hilfsvereine, die sich nicht nur um Alte, Kranke und Gestrandete, sondern auch um Häftlinge und um fest im Gastland lebende Deutsche, so geannte Residenten oder Auslandsdeutsche kümmern. Adressen finden Sie im Internet mit den Suchbegriffen „Deutsche im Ausland“ oder „Deutsche in… (hier das gewünschte Land eingeben)" und dann mit den erweiterten Suchbegriffen „deutschsprachige Kirchengemeinde“ oder „deutscher Pfarrer“ bzw. „deutscher Hilfsverein“ ins Detail gehen.
Verhör, Aussage, Protokoll, Dolmetscher, Anwalt:
Sie müssen sowohl bei der Polizei wie auch vor dem Untersuchungsrichter nur Aussagen "zur Person" und nicht zur Sache machen. Sie sagen also jene Daten, die auch in Ihrem Pass stehen, zuzüglich Angaben über Ihren derzeitige Aufenthaltsort oder Hotel. Machen Sie - besonders bei Sprachschwierigkeiten - keine Angaben zur Sache. Schweigen Sie beharrlich und warten einen Dolmetscher, Anwalt oder Konsulatsmitarbeiter ab.
Eingeschränkte Unterschrift nur im Notfall:
Wenn Sie aus irgendeinem Grund doch zur Aussage "angehalten" werden, schreiben Sie in Deutsch folgenden Satz ins Protokoll: "Ich bin der Landessprache nicht mächtig und verstehe nicht den Inhalt dieses Protokolls!" Damit ist das Protokoll wertlos und darf nicht vor einem ordentlichen Gericht verwertet werden.
 
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