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Vom 2018 CN41 über eine Gebrauchtwagenausstellung im Weltall zum Denkmalschutzgesetz (Space Satire)

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Wie stehen wir nun als Terraner in der Galaxis da?
Im sechsten Raumquadranten lacht man sich schon halb schlapp über die skurrilen Ideen von uns Terranern.

Das Minor Planet Center, als renommierte Space-Datensammelstelle (Harvard-Smithsonian Center for Astrophysics in Cambridge, Massachusetts), welche weltweit für Asteroiden, Zwergplaneten und Kometen zuständig ist, hat die Asteroiden-Sichtung 2018 CN41 als Tesla-Space-Car von E. Musk entlarvt.

Kein Witz!

Da fliegt seit 2018 ein roter TESLA-ROADSTER (2018-017A) durch unser Sonnensystem und am Steuer sitzt ein hoffentlich ordentlich angeschnallter Raumfahrer-Dummy (Puppe in Menschen Größe), welcher für die nächsten 1.000.000 Jahre in die Leere des Kosmos hineinstarrt und den Namen Starman hat. Der Eigentümer des Space-Cars soll E. Musk selbst gewesen sein.

Mit einer SpaceX Rakete (Falcon-Heavy) hat man diesen damals als Public Relation Nutzlast ins Weltall katapultiert, vielleicht weil man sich dachte, dass bei einer hohen Explosionswahrscheinlichkeit einer Rakete die Test-Nutzlast besser kein richtiger Satellit sein sollte.
Seit dieser Zeit fliegt das Cabrio-Auto auf einem elliptischen heliozentrischen Orbit um unsere Sonne und gesellt sich zu den anderen Millionen Weltraumschrottteilen welche da ohnehin schon kreuz und quer herumfliegen (Laut KI sollen es schon 10.000 Tonnen Schrott sein).

Der Space-TESLA soll sich der Erde, als eine Art künstlicher NEO (Near-Earth Object), mit einer Geschwindigkeit von 11.236 km/h immer wieder bis auf 240.000 Kilometer annähern. Angesichts der mittleren Entfernung des Mondes von der Erde in Höhe von ca. 384.400 Kilometer ist das schon recht nahe. Es sei aber darauf hingewiesen, dass dieser Sportwagen beim theoretischen Wiedereintritt in die Erdatmosphäre wahrscheinlich durch die Reibungshitze vollkommen verglühen würde bevor Teile davon den Erdboden erreichen würden.

Immerhin muss kein Astronom Überraschung vortäuschen, da der Start und die Aussetzung der Karre damals im Fernsehen live übertragen wurde.
Das Weltraum Auto vom o.g. Starman führt angeblich noch einen Datenspeicher mit sich, auf dem Romane von Isaac Asimov abgespeichert sind. Die Transportrakete soll auch eine Plakette mitgeführt haben, auf der die Namen von 6000 SpaceX Mitarbeitern eingraviert waren/sind.

Auf der Internetseite whereisroadster kann man die aktuelle Entfernung dieses Objekts von der Erde real Time ablesen. Am 27.01.2025 17:30 Uhr waren das 384.614.898 Kilometer mit einer Geschwindigkeit von 3,09 km/Sekunde (laut KI ca. 11.404 km/h).
Das muss man auf einem amerikanischen Highway erst einmal schaffen, ohne dass einen die Highway Patrol aus dem Verkehr zieht.
Auf seinem Rundkurs durch unser Sonnensystem kreuzt dieser die Umlaufbahn vom MARS zweimal und tangiert die Bahn der ERDE einmal je Umlauf um die SONNE.
MERKUR und VENUS werden nicht mit sinnlosen Vorbeifahrten belästigt.
Laut der Bahn-Animation auf der o.g. Internetseite befindet sich der Roadster am 27.01.2025 auf der anderen Seite der Sonne. D.h. die Sonne liegt genau zwischen Roadster und Erde, w e n n ich das richtig interpretiert habe. Jeder kann aber problemlos selbst einen Fakten-Check mittels der o.g. Homepage hierzu durchführen.

Aber nun zum Grund dieser Kurz-Information bzw. dieser Story:

Ich habe mir mal die Frage gestellt, was ein extraterrestrisches Alien, welches vielleicht auf seinem Heimatplaneten als Kosmo-Archäologe ausgebildet wurde in 1.000.000 Erd-Jahren für eine Expertise formulieren würde, wenn es diesen Roadster im All einsammelt und in seiner Untertasse begutachtet.

Nehmen wir an, dass die Menschheit zu dieser Zeit mittlerweile durch Atomkrieg, Giga-Pandemie, Meteoriteneinschlag und/oder Umweltkatastrophen längst völlig vernichtet wurde und sämtlicher Weltraumschrott zwischenzeitlich verglüht ist. Es gibt keine Bauwerke und Artefakte mehr von den ehemaligen Terranern, da diese alle zwischenzeitlich zu Staub zerfallen sind. Über diesem Staub liegt weltweit eine 300 Meter dicke Erdschicht -

(Laut KI: „Bei einem durchschnittlichen Staubfall von 0,3 mm/Jahr ergibt das 0,3 mm/Jahr × 1.000.000 Jahre = 300.000 mm oder 300 Meter“)

- und der o.g. Kosmo-Archäologe könnte nicht mehr problemlos feststellen, ob es auf TERRA je intelligente Lebensformen gab.

Nehmen wir mal nur rein theoretisch an, dass nach 1.000.000 Jahren noch tatsächlich etwas von der Karre im All übrig ist, was nicht anzunehmen ist.
Wie würde dieser Space-Archäologe einen im All halb konservierten aber durch kosmische Strahlung arg beschädigten TESLA interpretieren ohne noch einen Bezug zur Menschheit herstellen zu können?
Der Kosmo-Archäologe stände vor einem noch viel schwierigerem Problem, als ein irdischer Altertumsforscher, welchem ohne genaue Hintergrundinformationen die Himmelsscheibe von Nebra überreicht würde. Da dieser den Zentimeter genauen Fundort des Artefakts nicht kennt, kann er dieses auch zunächst keiner historischen Situation, Alter bzw. Kultur fehlerfrei zuordnen. Gerade aus der Untersuchung des örtlichen Umfeldes des Fundortes der Scheibe (Lage, Position, Himmelsausrichtung, Beigaben …etc.) könnten sich für den Wissenschaftler wichtige Erkenntnisse über den Sinn und die damalige Verwendung des Fundstücks ergeben, die er bei Raub-Graberei nicht mehr hat. Die Raubgräber zerstören den historischen Kontext, wenn diese Fundstücke (Denkmäler) aus der Fundstelle entfernen und z.B. im Internet zum Kauf anbieten. Deswegen der Appell an dieser Stelle, historische Artefakte von ihrem Fundort nicht zu entfernen, sondern die Fundstelle den zuständigen Behörden (Landesämter für Denkmalpflege) zu melden. Auf die entsprechenden Denkmalschutzgesetze der Bundesländer wird verwiesen.

Gemäß § 16 (1) des Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz z.B. gilt:

„Wer Bodendenkmäler entdeckt, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem zuständigen Denkmalfachamt anzuzeigen“.

Und wer sich dann ärgert, dass der von ihm gefundene Schatz abgegeben werden muss, der sei zum Trost auf § 18 (2) DSchG NRW hingewiesen:

„Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden.“

Nun, was da an Entlohnung letztendlich herauskommt, steht bei permanent leeren Staatskassen auf einem anderen Blatt. Aber es bleibt dabei:

EHRLICHKEIT IST UNBEZAHLBAR!

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